Haushaltssatzungen der Stadt Gotha

Lesen Sie hier die aktuellen Haushaltssatzungen der Stadt Gotha und die der vergangenen Jahre.

Mit Beschluss B 469/23 vom 30. November 2023 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 4431/23 vom 30. November 2023 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2023 bis 2027 zugestimmt.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 20. Dezember 2023 bei der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 1. Februar 2024 den im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig mit einem Betrag von 3.806.700 € genehmigt (§ 63 Abs. 2 ThürKO).

Ebenso wurde der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 65.156.400 € rechtsaufsichtlich genehmigt (§ 59 Abs. 4 ThürKO).

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 2. Februar 2024 per E-Mail zur Kenntnis gegeben (§ 22 Abs. 3 ThürKO).

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 6. Februar 2024 auf der Homepage der Stadt Gotha.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 06.02. bis 19.02.2024 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Darüber hinaus steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 der Haushaltsplan zur Einsichtnahme auf der Homepage der Stadt Gotha und während der üblichen Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Kämmerei, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO).

Mit Beschluss B 331/22 vom 13. Dezember 2022 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 364/22 vom 13. Dezember 2022 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2022 bis 2026 zugestimmt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 3. Januar 2023 bei der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 18. Januar 2023 den im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig mit einem Betrag von 4.520.600 € genehmigt (§ 63 Abs. 2 ThürKO).
Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 55.967.400 € wurde rechtsaufsichtlich genehmigt (§ 59 Abs. 4 ThürKO).
Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 20. Januar 2023 per E-Mail zur Kenntnis gegeben (§ 22 Abs. 3 ThürKO).
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 26. Januar 2023 im Rathaus-Kurier.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 27.01. bis 09.02.2023 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Darüber hinaus steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Kämmerei, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO).

Mit Beschluss B 294/22 vom 13. Mai 2022 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen beschlossen.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 17. Mai 2022 bei der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30. Mai 2022 die Eingangsbestätigung gemäß § 60 Abs. 1 und § 57 Abs. 3 S. 2 i. V. m § 21 Abs. 3 ThürKO erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Eingangsbestätigung wurde dem Stadtrat am 2. Juni 2022 per E-Mail zur Kenntnis gegeben (§ 22 Abs. 3 ThürKO).
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 16. Juni 2022 im Rathaus-Kurier.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 17.06. bis 30.06.2022 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Darüber hinaus steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2022 der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Kämmerei, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO).

Mit Beschluss B 241/21 vom 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 242/21 vom 15. Dezember 2021 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2021 bis 2025 zugestimmt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 23. Dezember 2021 bei der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 31. Januar 2022 den im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig mit einem Betrag von 6.248.300 € genehmigt (§ 63 Abs. 2 ThürKO).
Gemäß § 59 Abs. 4 ThürKO bedarf der im § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 34.187.100 € keiner rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 2. Februar 2022 per E-Mail zur Kenntnis gegeben (§ 22 Abs. 3 ThürKO).
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 17. Februar 2022 im Rathaus-Kurier.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom 18.02. bis 03.03.2022 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Darüber hinaus steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2022 der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Kämmerei, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO).

Mit den Beschlüssen B 172/21 vom 17. März 2021 und B 196/21 vom 17. Mai 2021 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen beschlossen.
Mit Beschluss B 173/21 vom 17. März 2021 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2020 bis 2024 zugestimmt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 25. März 2021 bei der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12. Mai 2021 den im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.610.300 € genehmigt. Des Weiteren wurde der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt genehmigt.
Die Genehmigung des Haushaltes der Stadt Gotha (§§ 63 Absatz 2, 59 Absatz 4 ThürKO i. v. m. § 36 Absatz 2 Nr. 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes/ThürVwVfG) erging unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine geänderte, d. h. an diese Genehmigung angepasste, Haushaltssatzung beschlossen wird und durch Erhöhung der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage der Haushaltsausgleich wiederhergestellt wird.
Mit dem Beitrittsbeschluss zum Genehmigungsbescheid für die Haushaltssatzung B 196/21 in der Stadtratssitzung am 17. Mai 2021 wurde der Forderung der Kommunalaufsicht entsprochen und die Haushaltssatzung 2021 geändert.
Die Stadträte erhielten im Rahmen der Beschlussunterlagen Kenntnis vom Genehmigungsbescheid (§ 22 Absatz 3 ThürKO).
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 27. Mai 2021 im Rathaus-Kurier.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 28.05. bis 11.06.2021 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt.
Darüber hinaus steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021 der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Kämmerei, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Absatz 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO).

Mit Beschluss B 058/19 vom 04.12.2019 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 059/19 vom 04.12.2019 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2019 bis 2023 zugestimmt.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO am 16.12.2019 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 10.02.2020 die Haushaltssatzung der Stadt Gotha samt Anlagen mit einem festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt i. H. v. 30.815.900,00 € genehmigt (§ 59 Absatz 4 ThürKO).

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 12.02.2020 postalisch zur Kenntnis gegeben (§ 22 Absatz 3 ThürKO).

Die öffentliche  Bekanntmachung erfolgt am 27.02.2020 im Rathaus-Kurier.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 28.02. bis 13.03.2020 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt.

Mit Beschluss B 562/19 vom 10.04.2019 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 563/19 vom 10.04.2019 wurde dem geänderten Finanz- und Investitionsplan 2018 bis 2022 zugestimmt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen wurde gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO mit Schreiben vom 12.04.2019 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 09.05.2019 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Stadt Gotha samt Anlagen gemäß § 60 Absatz 1, § 57 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO eingangsbestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 nicht.

Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 15.05.2019 postalisch zur Kenntnis gegeben.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 16.05.2019 im Rathaus-Kurier.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 17. bis 31.05.2019 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt.

Mit Beschluss B 519/18 vom 05.12.2018 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 520/18 vom 05.12.2018 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2018 bis 2022 zugestimmt.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO am 17.12.2018 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 04.02.2019 die Haushaltssatzung der Stadt Gotha samt Anlagen gemäß § 57 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Absatz 3 ThürKO eingangsbestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 12.02.2019 postalisch zur Kenntnis gegeben.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 28.02.2019 im Rathaus-Kurier.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 01. bis 15.03.2019 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt.

Mit Beschluss B 421/17 vom 29.11.2017 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 422/17 vom 29.11.2017 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2017 bis 2021 zugestimmt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO am 15.12.2017 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.02.2018 die Haushaltssatzung der Stadt Gotha samt Anlagen gemäß § 57 Absatz 3 Satz 2  i. V. m. § 21 Absatz 3 ThürKO eingangsbestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die am 15.12.2017 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegte Haushaltssatzung nicht. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 19.02.2018 zur Kenntnis gegeben.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 22.02.2018 im Rathaus-Kurier. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 23.02. bis 12.03.2018 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt.

Mit Beschluss B 311/16 vom 14.12.2016 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 312/16 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2016 bis 2020 zugestimmt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 21 Absatz 3 ThürKO am 22.12.2016 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 14.02.2017 die Haushaltssatzung der Stadt Gotha samt Anlagen gemäß § 57 Absatz 3 i. V. m. § 21 Absatz 3 ThürKO eingangsbestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die am 22.12.2016 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegte Haushaltssatzung nicht. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 20.02.2017 zur Kenntnis gegeben.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 23.02.2017 im Rathaus-Kurier. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 ThürKO in der Zeit vom 23.02. bis 10.03.2017 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt.

Mit Beschluss B 174/15 vom 16.12.2015 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 175/15 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2015 bis 2019 zugestimmt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 21 Absatz 2 ThürKO am 23.12.2015 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 16.02.2016 die Haushaltssatzung der Stadt Gotha samt Anlagen gemäß § 57 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Absatz 3 ThürKO eingangsbestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die am 23.12.2015 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegte Haushaltssatzung nicht. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde dem Stadtrat am 23.02.2016 zur Kenntnis gegeben.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 25.02.2016 im Rathaus-Kurier. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 26.02. bis 14.03.2016 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt.